Allgemeine Geschäftsbedingungen
BikeTax Version 2.0 und Folgende Copyright© 2006 Sprenger+Bünink
** Lizenzvereinbarung für Ihre registrierte Version ** ** Wichtig: bitte aufmerksam lesen! ** Lizenzvereinbarungen und Gewährleistung
Dieses Dokument stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (einer Einzelperson oder Firma) und Sprenger+Bünink dar. Durch die Nutzung der Software BikeTax erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung. Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung ist unter "Software" die Software zu verstehen, die auf der dieser Lizenzvereinbarung beiliegenden CD bzw. dem beiliegenden Datenträger enthalten ist. Der Begriff "Software" bezieht sich jedoch nicht auf Software, die durch eine separate Lizenz seitens einer anderen Person als Sprenger+Bünink abgedeckt ist.
Die Nennung lizenzierter Programme oder anderen Materials einer Fremdfirma bedeutet nicht, daß solche Programme oder Materialien zur Verfügung gestellt werden oder benutzt werden dürfen.
1. Lizenzgewährung:
Die Sprenger+Bünink gewährt Ihnen eine ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz:
zur Installation der Software auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer (sei es ein Einzelplatz-Computer oder eine Workstation in einem Netzwerk) und b) zum Kopieren der BikeTax–Software einzig zu dem Zweck der Installation auf Ihrem Computer und als Sicherung und Archivaufbewahrung. Es ist verboten, Kopien der BikeTax–Software herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben.
Für den gleichzeitigen Einsatz von BikeTax–Software auf mehreren Computern muß eine Mehrplatz-Lizenz erworben werden. Das bedeutet, Sie dürfen auf ein registriertes BikeTax Exemplar über ein Computernetz zugreifen, wenn Sie Lizenzen für jede Workstation erworben haben, die auf BikeTax–Software zugreifen kann.
2. EIGENTUMSRECHTE. Die Software und jedwede Begleitdokumentation sind Eigentum von MGH-Components GbR und durch nationale Gesetze und internationale Abkommen geschützt. Das Eigentumsrecht an der Software sowie sämtlichen Kopien, Änderungen, Übersetzungen und Teilkombinationen derselben verbleibt jederzeit bei Sprenger+Bünink.
3. LIZENZÜBERTRAGUNG. Die Software und Begleitdokumentation werden Ihnen als Lizenz überlassen, wodurch Sie das Recht erwerben, die Software ausschließlich gemäß dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen. Eine Softwarenutzung gilt auf einem Computer als gegeben, sobald die Software in den temporären Arbeitsspeicher des Computers geladen oder auf dessen Festspeicher installiert wird. Diese Lizenz darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sprenger+Bünink nicht abgetreten oder anderweitig übertragen werden.
4. Gewährleistung:
DieSprenger+Bünink weist darauf hin, daß es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardware-komponenten, fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich verwendbar ist.
Mängel sind nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 5 Tagen anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so ist Sprenger+Bünink unter Ausschluß sonstiger Gewähr-leistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
Sprenger+Bünink haftet nicht für Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes in nicht geeigneter Weise, mit nicht geeigneter Hardware oder Änderungen der Software. Die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Sprenger+Bünink haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, außer es kann vom Kunden grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. Für Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen 24 Monate nach Lieferung.
5. Gesetzesanwendung:
Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden.
6. Auflagen:
Dieser Vertrag gilt für 2 Jahre und kann durch den Erwerb jeweils eines upgrades verlängert werden, sofern er nicht, wie unten aufgeführt, vorher gekündigt wird. Sprenger+Bünink hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllen.
7. Garantiebeschränkung.
Sprenger+Bünink garantiert Ihnen, dem ursprünglichen Endanwender, dass die SOFTWARE, soweit es sich nicht um Fremdhersteller-Software handelt, im wesentlichen gemäß der Begleitdokumentation funktioniert und dass die SOFTWARE auf dem Datenträger korrekt aufgezeichnet ist.
8. Preise.
Sprenger+Bünink berechnet die an dem Tag der Bestellung gültigen Preise. Diese können im Internet unter www.biketax.com eingesehen, oder per E-Mail oder Fax angefordert werden.
9. Eigentumsvorbehalt.
Alle im Lieferumfang enthaltene Ware, insbesondere die Lizenzvergabe bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sprenger+Bünink.
IN EINIGEN STAATEN IST EIN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGS- UND AUSSCHLUSSBESTIMMUNGEN AUF SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT ZUTREFFEN.
SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS DIESES DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND MGH-Components GbR IST
Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches von Sprenger+Bünink unterzeichnetes Dokument geändert werden.
Fragen zu diesem Vertrag sind an die unten angegebene Adresse zu richten. Mitteilungen oder Korrespondenz müssen, damit sie rechtswirksam sind, ebenfalls an diese Adresse geschickt werden.
Sprenger+Bünink Holger Brünink Alter Pyer Kirchweg 7 D-49134 Wallenhorst Tel. 0049 (0) 5407-858816 mail: Biketax@web.de
Germany
|